Ein Baby ist auch im Reagenzglas kein Wegwerfartikel
St. Pölten (kath.net)
Seit dem Urteil des Deutschen Höchstgerichts vom Juli 2010, dass PID (Präimplantationsdiagnostik) nicht dem Embryonenschutzgesetz von 1991 widerspricht, wird in Deutschland heftig darüber diskutiert, ob PID gesetzlich verboten, generell erlaubt oder „nur“ unter bestimmten Umständen erlaubt sein soll.
Nun hat vor wenigen Wochen, am 1. März 2011, die FPÖ, namentlich die Abgeordnete und Frauensprecherin Dr. Belakowitsch-Jenewein, der Behindertensprecher der Partei, Ing. Hofer, und Mag. Stefan einen Entschließungsantrag im Parlament eingereicht (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_01462/fnameorig_208374.html).
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